Wie finde ich einen seriösen Gutachter?

Ein qualifizierter Sachverständiger verfügt über:

  • fundierte Berufsausbildung
  • langjährige Berufserfahrung
  • Ausbildung zum Sachverständigen
  • Zertifizierung einer namenhaften Organisation
  • konstante Weiterbildung

Prüfen Sie diese Kriterien bei Ihrem Sachverständigen, bevor Sie ihn beauftragen. In den meisten Fällen geben die Sachverständige in Werbebroschüren oder auf ihrer Internetseite Auskünfte über diese Punkte. Sie können davon ausgehen, dass ein Sachverständiger, der über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, mit Ihnen auch offen darüber spricht.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

  • Dem Geschädigten steht es grundsätzlich zu, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
  • Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

 

Wichtige Punkte nach einem Unfall!

  • Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, beauftragen Sie damit einen Fachanwalt, der mit der Versicherung kommuniziert und allein Ihre Intressen vertritt.
  • Wenn Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert werden, wollen diese nur ihre eigenen Kosten gering halten und einen für die Versicherung arbeitenden Gutachter beauftragen. Dieser ist nur daran interessiert die Kosten der Versicherung auf ein Minimum zu reduzieren. 
  • Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
  • Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  • Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten, nebst Lichtbildern, kann dem Kaufinteressenten der Schadenumfang und der Reparaturweg offengelegt werden.
  • Nur ein unabhängiger KFZ- Sachverständiger kann eine Wertminderung ermitteln.