Kontaktieren Sie uns :
Das Sachverständigenbüro Wöllenweber, mit Sitz in Bochum, steht Ihnen für alle Belange rund um Ihr Auto und Boot, bei denen Sachverstand und Fachwissen gefragt sind, zur Verfügung.
Sei es ein Haftpflicht-Gutachten nach einem Verkehrsunfall, ein Wertgutachten für PKW, LKW, Boote oder Oldtimer oder eine fachmännische Unterstützung bei einer Neuanschaffung:
Wir beraten Sie schnell, kompetent und unbürokratisch.
Wir bieten Ihnen kostenfrei :
Ruhe bewahren. Wir sind Ihr Ansprechpartner!
Rufen Sie uns an und wir beraten Sie kostenfrei und unabhängig.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort und dokumentieren den Schadensumfang.
Wir begleiten Sie bis zur Regulierung.
Ihre Vorteile
- TÜV Rheinland zertifiziert
- Schnelle Soforthilfe in Nordrhein Westfalen
- Begutachtung in der Werkstatt, an Ihrer Arbeitsstelle oder bei Ihnen Zuhause
- 100% kostenfrei für unverschuldete Unfallgeschädigte
- Vor Ort Einschätzung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
- Schnelle Gutachtenerstellung
- Netzwerk von Rechtsanwälten und Werkstätten
Ihre Rechte als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls
Als unverschuldeter Geschädigter in einem Verkehrsunfall stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sachverständiger
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Sachverständigengutachten tragen. Sie hat darüber hinaus alle Kosten, die für die Erstellung des Gutachtens nötig sind wie: Auslesen des Fehlerspeichers, Achsvermessung, Karosserievermessung, Demontagearbeiten usw. zu tragen.
Rechtsanwalt
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen.
Fiktive Abrechnung:
Sie haben das Recht sich die im Gutachten ermittelte Schadensumme auszahlen zu lassen.
Konkrete Abrechnung:
Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt sach- und fachgerecht instandsetzen zu lassen.
Neutraler, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl:
Dieser vertritt nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung, sondern ist neutral und unparteiisch. Das unabhängig erstellte Gutachten dient als Abrechnungsgrundlage.
Kostenpauschale:
Sie haben Anspruch auf einen Ausgleich, der durch einen Unfall entstandenen Kosten, wie Telefonkosten, Porto usw.
Nutzungsausfall:
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzwagen oder eine Ausfallentschädigung zu.
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder nicht fahrbereit steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt die Ausfallentschädigung zu.
Wertminderung:
Dem Unfallgeschädigten steht durch den entstandenen Wertverlust, des nun als Unfallfahrzeug gehandelten Fahrzeuges und damit bei Verkauf die benachteiligte Positionierung am Markt, eine Entschädigung zu. Den Wertverlust kann nur ein Sachverständiger ermitteln.
Schmerzensgeld
Bei Personenschäden, welche ärztlich bestätigt wurden (Attest), werden ggf. Erstattungen getätigt.
Kontakt
Telefon: 0157 72 15 99 93
E-mail: Info@sv-woellenweber.de
Anschrift: Totilastraße 16, 44803 Bochum
Bürozeiten: Mo - So 6.00 - 22.00 Uhr